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Recht und Verkehrssicherheit

28. September 2019

Was gilt nun wirklich?

Obwohl die Cannabis-Gesetzgebung auf der ganzen Welt liberalisiert wird, gibt es in vielen Staaten keinen wissenschaftlich nachvollziehbaren Tetrahydrocannabinol (THC)-Grenzwert für Verkehrsteilnehmer. Es existieren verschiedene nationale Bestimmungen, die eine Teilnahme am Straßenverkehr mit THC oder dessen Abbauprodukten im Blut sanktionieren. In den USA haben viele Bundesstaaten, die Cannabis als Medizin oder zum Freizeitkonsum legalisiert haben, einen Grenzwert von fünf Nanogramm aktivem THC im Blut festgelegt. Hier liegt auch eine Krux an den Messverfahren: auch das nicht-psychoaktive Abbauprodukt THC-COOH wird bei der Blutuntersuchung gemessen.  

Österreich 

 Für die Feststellung einer Beeinträchtigung ist ein 3-stufiges Verfahren erforderlich – Grenzwerte existieren derzeit keine. Im ersten Schritt bedarf es eines Anfangsverdachtes einer Beeinträchtigung durch die Exekutive. Die Beamten führen Tests durch, die mittels eines festgelegten Kataloges an Symptomen (Aussprache, Einschätzung der Gemütsverfassung, etc.) abgefragt werden. Wenn die Exekutive zur Annahme gelangt, dass eine Beeinträchtigung vorliegen kann, dann erfolgt eine klinische Untersuchung durch einen Arzt (meist Polizeiarzt), und wenn diese die Fahruntüchtigkeit feststellt, dann ist eine Blutuntersuchung durchzuführen. Ein Harntest ist stets freiwillig und kein Beweis für eine Beeinträchtigung. 

Deutschland 

In Deutschland ist die Zahl der Cannabiskonsumenten, bei denen eine Fahrtauglichkeitsprüfung angeordnet wird, seit Mitte der 1990er-Jahre kontinuierlich angestiegen. Wer mit mehr als 1 Nanogramm (ng) THC im Blutserum am Straßenverkehr teilnimmt, bekommt einen Bescheid über ein dreimonatiges Fahrverbot von der Fahrerlaubnisbehörde. Der deutsche Nachweisgrenzwert ist der weltweit strengste, verglichen mit anderen Staaten, die einen Fix- oder per se-Wert und somit eine feste THC-Obergrenze definiert haben. Zwar haben andere Staaten wie Luxemburg oder Belgien den gleichen Grenzwert festgelegt, aber in diesen Staaten wird das Messergebnis aus Vollblut abgeleitet. In Deutschland wird der THC-Wert dagegen nur im Blutserum gemessen, was zu einem mehr als doppelt so hohen Wert führt. 

VERWEIGERUNG

Eine Verweigerung des Alkotests und ebenso des Bluttests bzw. der Vorführung zum Amtsarzt in Zusammenhang mit illegalen Drogen ist besonders nachteilig für den Betroffenen. Bereits die Weigerung zieht die strengsten Rechtsfolgen nach sich. So sieht bereits das Gesetz in Österreich eine wesentlich höhere Geldstrafe vor und beträgt auch die Entzugsdauer des Führerscheins 6 Monate. 

Internationale Grenzwerte 

Alle folgenden Angaben sind der besseren Vergleichbarkeit wegen Konzentrationen im Blutserum und wurden dafür mit dem Faktor 2,0 (Durchschnittswert) aus den in den Quellen angegebenen Vollblutwerten umgerechnet. In einzelnen Ländern wurden die Werte nicht per Gesetz definiert, sondern werden nur von den forensischen Laboratorien als Cut-offs genutzt. Auch muss beachtet werden, dass die Grenzwerte mit der Zeit geändert werden können (teilweise Stand 2017). 

Niedrige Werte: 2 ng 

In sieben Ländern wurde ein Grenzwert von 2 ng/mL eingeführt: Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Luxemburg und Pennsylvania (USA).  

Mittlere Werte: bis 6 ng 

In der Mehrzahl der Länder wurden 4 bis 6 ng/mL eingeführt: Großbritannien, Polen, Schweiz (3 ng/mL + 30 %), Tschechien, Nevada und Ohio (jeweils USA) mit 4 ng/mL, sowie Niederlande und Portugal mit 6 ng/mL. In Kanada wurde mit der Liberalisierung aktuell die Obergrenze bei 5 ng/mL festgelegt. Erstverstöße können mit einer Geldstrafe und einem Entzug der Fahrerlaubnis bis zu einem Jahr geahndet werden. 

Hohe Werte: bis 18 ng 

Die höchsten Grenzwerte wurden mit 10 ng/mL in den US-Bundesstaaten Colorado, Washington, Maine und Montana eingeführt. Einen Sonderfall nehmen Kanada und Norwegen ein. Norwegen ging sogar noch weiter und führte im Jahr 2012 neben einem unteren (2,6 ng/mL) und einem oberen (6 ng/mL) einen weiteren Wert ein, der dort wie die Überschreitung einer Blutalkoholkonzentration von 1,2 Promille geahndet wird. Dieser liegt bei 18 ng THC pro mL Blutserum. 

Nachweisbarkeit vs. Wirkdauer 

THC und seine Abbauprodukte THC-OH und THC-COOH lassen sich in Proben verschiedener Körperflüssigkeiten qualitativ nachweisen, oder deren Konzentrationen quantitativ bestimmen. Neben Blut sind dafür auch Urin, Speichel und Atemluft geeignet. Schweiß- oder Haarproben können nur zum Nachweis verwendet werden. Sie sind völlig ungeeignet um eine akute Berauschung festzustellen, da Haut und Haare THC und seine Abbauprodukte lange Zeit speichern und zudem leicht kontaminiert werden können (zum Beispiel durch eine verrauchte Umgebung). Haarproben werden deswegen nur zur Abstinenzkontrolle verwendet, Schweißproben um einen Anfangsverdacht abzuleiten 

Gerade bei Cannabis erfolgen zahlreiche Führerscheinentzüge, obwohl Betroffene angeben mehrere Stunden zuvor nichts konsumiert zu haben. Studien belegen mittlerweile, dass Cannabis bis zu 72 Stunden im Blut nachweisbar sein kann. Da es in Österreich keinen Grenzwert gibt, kommt es immer wieder zu Führerscheinentzügen, obwohl der Betroffene keine Wirkung von Cannabis mehr verspürt. 

Befristungen 

Befristungen sind in Österreich nach Führerscheinentzügen die Regel, ebenso wenn der Betroffene wegen eines Drogendeliktes angezeigt wird und der amtsärztlichen Untersuchung Folge leistet. Mit einer Befristung verbunden ist stets die Auflage einem Screening unterzogen zu werden. In vielen Fällen handelt es sich um Harntests oder Haaranalysen. Waren früher das Checken spezieller Blutwerte (Leberwerte, MCV-Wert etc.) bei Alkoholdelikten Standard, sind Haaranalysen mittlerweile auch bei Alkoholdelikten immer häufiger anzutreffen. 

In vielen Fällen sind sowohl Befristungen als auch Auflagen rechtlich nicht zulässig. Die Behörde hat ein entsprechendes Krankheitsbild nachzuweisen. Bedauerlicherweise sind jedoch Befristungen und Auflagen Standard, ohne dass dafür eine rechtliche Deckung gegeben ist. 

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